
Agrar-Technik – Allgemein
- keine Erhebung von Kfz-Steuer
- keine Kfz-Versicherung notwendig, stattdessen Maschinenpark-Versicherung
- keine Fahrtenschreiberpflicht -> keine Fahrpersonalverordnung
- kein LKW-Führerschein notwendig (bis 60 km/h)
- Agrarspritförderung möglich
- keine Berufskraftfahrerqualifizierung notwendig
- kein Sonntagsfahrverbot
- schneller Aufbauwechsel durch Auf- und Abkuppeln

Zulassung als Zugmaschine – Ackerschlepper (LoF) möglich!
Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
hoch geländegängige Sonderfahrzeuge für den LoF-Einsatz, speziell auf Ihre Wünsche und Anforderungen zugeschnitten!
- 50-, 60-, 65- oder 70-km/h Ausführung
- hohe Anhängelasten (2t Stützlast möglich!)
- leistungsstarke Fahrzeughydraulik mit 4 Steuerschiebern (beliebig erweiterbar)
- Motorabhängiger Antrieb von Aggregaten und Anbaugeräten möglich
- Montage von Aufdachklimaanlagen
- Sonderladungsträger
- Schnellwechselvorrichtungen
Sie wählen die Reifen… wir liefern den passenden Fahrwerksumbau!


