Agrar-Technik – Allgemein

  • keine Erhebung von Kfz-Steuer
  • keine Kfz-Versicherung notwendig, stattdessen Maschinenpark-Versicherung
  • keine Fahrtenschreiberpflicht -> keine Fahrpersonalverordnung
  • kein LKW-Führerschein notwendig (bis 60 km/h)
  • Agrarspritförderung möglich
  • keine Berufskraftfahrerqualifizierung notwendig
  • kein Sonntagsfahrverbot
  • schneller Aufbauwechsel durch Auf- und Abkuppeln

Zulassung als Zugmaschine – Ackerschlepper (LoF) möglich!

Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
hoch geländegängige Sonderfahrzeuge für den LoF-Einsatz, speziell auf Ihre Wünsche und Anforderungen zugeschnitten!

  • 50-, 60-, 65- oder 70-km/h Ausführung
  • hohe Anhängelasten (2t Stützlast möglich!)
  • leistungsstarke Fahrzeughydraulik mit 4 Steuerschiebern (beliebig erweiterbar)
  • Motorabhängiger Antrieb von Aggregaten und Anbaugeräten möglich
  • Montage von Aufdachklimaanlagen
  • Sonderladungsträger
  • Schnellwechselvorrichtungen

Sie wählen die Reifen… wir liefern den passenden Fahrwerksumbau!

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